Ihr direkter Draht zu uns
Mieter-Service

Persönliche Betreuung mit kurzen Wegen
FAMILIÄR & NAH
Wohnen sollte unkompliziert sein. Als Ihr zuverlässiger Ansprechpartner vor Ort kümmern wir uns persönlich um Ihre Anliegen und sorgen für ein angenehmes Wohnumfeld. Keine automatisierten Antworten, keine endlosen Warteschleifen – bei uns sprechen Sie mit echten Menschen, die Ihre Bedürfnisse verstehen.
Erleben Sie den Unterschied einer familiengeführten Hausverwaltung:
- Offene Türen ohne Termin
während unserer Sprechzeiten - Direkter Kontakt
zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner - Schnelle Reaktionszeiten
bei alltäglichen Wohnungsangelegenheiten - Regelmäßige Objektbegehungen
für ein gepflegtes Wohnumfeld
Ein offenes Ohr für Ihre Anliegen
Für Mieter
Verspätete Rückmeldungen oder ständig wechselnde Ansprechpartner? Nicht bei der HVG. Wir stehen für direkte Kommunikation und schnelle Lösungen.
Unser Team vor Ort kennt die Objekte und sorgt dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohlfühlen können.
- Garantierte Erreichbarkeit für Ihre Anliegen
- Schnelle und kompetente Reaktion bei Reparaturbedarf
- Transparente Nebenkostenabrechnungen
- Klare Kommunikation bei allen Fragen
So erreichen Sie uns
Wir sind für Sie da
- Montag
- Dienstag
- Mittwoch
- Donnerstag
- Freitag
PRAKTISCHE HELFER
Nützliche Downloads für Ihren Alltag
Sparen Sie Zeit mit unseren praktischen Dokumenten:
- Hausordnung (verfügbar in Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch und Arabisch)
- Mülltrennungs-Checklisten (Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Bio-Tonne)
- Ruhestörungs-Protokoll
- Aktuelle Abfallkalender für Ihre Region
- Ein- und Auszugs-Checklisten

RUND UM DIE UHR
Online-Schadensmeldung
Melden Sie Schäden oder Reparaturbedarf schnell und unkompliziert – zu jeder Tageszeit:
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie automatisch eine Bestätigung. Unser Team bearbeitet Ihr Anliegen am nächsten Werktag und informiert Sie über die weiteren Schritte.
Häufig gestellte Fragen
Einzug & Wohnen
Wer kümmert sich um die Anmeldung meines Stromvertrags?
Die Anmeldung bei einem Stromanbieter liegt in Ihrer Verantwortung. Bei der Wohnungsübergabe wird der aktuelle Zählerstand im Protokoll dokumentiert. Mit diesem Protokoll können Sie zu einem Stromanbieter Ihrer Wahl gehen und dort Ihren Vertrag abschließen.
Wie werden Mülltonnen (blau, gelb, bio) für meine Wohnung bestellt?
Um die Bestellung und Organisation der Mülltonnen kümmert sich Ihre Hausverwaltung. Sollten Sie zusätzliche Mülltonnen benötigen oder Probleme mit der Müllentsorgung haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten?
Die Haltung von Haustieren ist abhängig von den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag. Grundsätzlich benötigen Sie für jede Tierhaltung die Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen hiervon sind lediglich Ziervögel und Zierfische.
Muss ich die Hausreinigung selbst durchführen?
Dies ist objektabhängig. In einigen unserer Objekte ist die Hausreinigung durch die Mieter im Wechsel zu erledigen, in anderen Objekten wird dies durch externe Dienstleister übernommen. Die für Ihr Objekt geltende Regelung können Sie bei uns erfragen.
Reparaturen & Instandhaltung
Wie verhalte ich mich bei notwendigen Reparaturen in der Wohnung?
Melden Sie Reparaturbedarf bitte zeitnah während unserer Geschäftszeiten bei der Hausverwaltung. Wir beauftragen dann die zuständigen Handwerker. Beachten Sie, dass kleinere Reparaturen im Rahmen der Kleinstreparaturklausel möglicherweise von Ihnen als Mieter zu tragen sind.
Was fällt unter die Kleinstreparaturklausel?
Kleinstreparaturen betreffen in der Regel Schäden an:
- Installationsgegenständen für Elektrizität (Licht-, Sprech- und Klingelanlagen)
- Gasinstallationen (Herde, Öfen)
- Wasserinstallationen (Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Dusch- und Badeeinrichtungen)
- Heiz- und Kocheinrichtungen (Herde, Öfen, Heizkörperventile)
- Fenster- und Türverschlüssen (Schlösser, Beschläge)
- Verschlussvorrichtungen von Fensterläden und Jalousien
- Markisen und Bodenbelägen
Die genauen Details und Kostengrenzen sind in Ihrem Mietvertrag festgelegt.
Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden?
Bei größeren Wasserschäden mit stehendem Wasser auf Böden muss umgehend die Feuerwehr gerufen werden. Bei kleineren Schäden informieren Sie bitte die Hausverwaltung per E-Mail mit Fotodokumentation. Die sorgfältige Dokumentation des Schadens ist immer wichtig für die problemlose Abwicklung mit der Versicherung und den Handwerkern.
Wer kümmert sich um die Wartung der Heizung/Therme?
Die regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen wird von der Hausverwaltung organisiert. Sollten Sie Probleme mit Ihrer Heizung bemerken, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir einen Fachbetrieb beauftragen können.
Nachbarschaft & Konflikte
Wie verhalte ich mich bei Ruhestörungen durch Nachbarn?
- Versuchen Sie zunächst, das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, um das Problem gemeinsam zu lösen.
- Bei anhaltenden oder schwerwiegenden Störungen können Sie die Polizei informieren.
- Führen Sie ein Lärmprotokoll und reichen Sie dieses bei uns ein. Anhand dessen können wir eine entsprechende Abmahnung aussprechen.
Wo finde ich die geltende Hausordnung?
Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrags und wurde Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt. In unserem Download-Center können Sie die Hausordnung auch in verschiedenen Sprachen herunterladen.
Was kann ich tun, wenn ich Schimmel in meiner Wohnung entdecke?
Melden Sie Schimmelbefall umgehend der Hausverwaltung, idealerweise mit Fotos. Bis zur Klärung der Ursache sollten Sie regelmäßig lüften und den betroffenen Bereich nicht abdecken. Wir werden einen Fachmann beauftragen, der die Ursache feststellt und notwendige Maßnahmen einleitet.
Mietvertrag & Rechtliches
Was passiert beim Tod eines Mieters mit dem Mietvertrag?
Tritt beim Tod des Mieters keine Person gemäß § 563 oder § 563a BGB in das Mietverhältnis ein, so wird dieses mit dem Erben fortgesetzt (§ 564 Satz 1 BGB). In diesem Fall können sowohl der Erbe als auch der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Kündigende vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt hat, dass kein Eintritt oder keine Fortsetzung des Mietverhältnisses erfolgt ist (§ 564 Satz 2 BGB).
Welche Kündigungsfristen gelten für mein Mietverhältnis?
Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB) für Mieter beträgt drei Monate. Die genauen Fristen und Bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag, da in Einzelfällen abweichende Vereinbarungen möglich sind.
Was muss ich bei einem Auszug beachten?
Bei Auszug ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Dies bedeutet:
- Beseitigung aller selbst verursachten Schäden
- Durchführung der vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen (falls im Mietvertrag vereinbart)
- Vollständige Räumung aller persönlichen Gegenstände
- Reinigung der Wohnung
- Rückgabe aller Schlüssel
Wir bieten in unserem Download-Center eine Auszugs-Checkliste zum Download an, die Ihnen als Orientierung dienen kann.
Kosten & Abrechnungen
Wann erfolgt die jährliche Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Üblicherweise erhalten Sie diese im 2. oder 3. Quartal des Folgejahres.
Was kann ich tun, wenn ich vorübergehend Schwierigkeiten habe, meine Miete zu zahlen?
Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. In manchen Fällen können individuelle Lösungen gefunden werden. Bei längerfristigen Problemen beraten wir Sie auch über mögliche Unterstützungsangebote wie Wohngeld.
Wie kann ich meine Kaution nach dem Auszug zurückerhalten?
Nach einem mängelfreien Auszug und der vollständigen Rückgabe aller Schlüssel wird Ihre Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet. Ein angemessener Teilbetrag kann – soweit erforderlich – bis zur Erstellung der nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten werden.
Energieeinsparung & Nachhaltigkeit
Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um Heizkosten zu sparen?
Effektives Heizen und Lüften kann Ihre Heizkosten deutlich reduzieren:
- Heizen Sie alle Räume gleichmäßig (mindestens 16°C)
- Stoßlüften Sie mehrmals täglich für 5-10 Minuten
- Vermeiden Sie das Verstellen von Heizkörpern durch Möbel
- Schließen Sie nachts die Rollläden
- Drehen Sie die Heizung herunter, wenn Sie länger nicht zu Hause sind
Wie kann ich als Mieter zum Umweltschutz beitragen?
Als Mieter können Sie durch korrektes Mülltrennen, energiesparendes Verhalten und schonenden Umgang mit Ressourcen zum Umweltschutz beitragen. Informationen zur korrekten Mülltrennung finden Sie in unseren Downloadmaterialien auf der Website.
Notfälle & dringende Fälle
Was gilt als Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
Als echter Notfall gelten Situationen, die eine unmittelbare Gefahr für die Bewohner oder das Gebäude darstellen, wie:
- Wasserrohrbrüche
- Heizungsausfall im Winter
- Stromausfall in der gesamten Wohnung
- Gasgeruch
- Brandschäden
Ein nicht funktionierender Spülkasten oder ähnliche kleinere Störungen gelten nicht als Notfall.
An wen wende ich mich im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
Bei schwerwiegenden technischen Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie unseren Notdienst unter der auf unserer Website angegebenen Notfallnummer erreichen.
Bei Gefahr für Leib und Leben (Brand, Gasgeruch, etc.) alarmieren Sie bitte direkt die entsprechenden Notdienste (Feuerwehr: 112, Polizei: 110).
Wer hilft bei einem abgebrochenen Schlüssel im Schloss?
Bei einem abgebrochenen Schlüssel kontaktieren Sie bitte einen Schlüsseldienst. Wir arbeiten mit folgenden zuverlässigen Partnern zusammen:
- Mühlhausen: Schlüsseldienst Lerch
- Heiligenstadt: Tischlerei Poppe
- Erfurt: Schlüsseldienst Detzner
Bewahren Sie die Rechnung für eine mögliche Kostenerstattung auf, falls der Defekt nicht durch Sie verursacht wurde.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten. Bei der HVG sind Sie keine Nummer – wir nehmen Ihr Anliegen persönlich.