Mietverwaltung

Die Mietverwaltung oder auch Sondereigentumsverwaltung stellt eine Sonderform der herkömmlichen Verwaltung von Immobilien dar, und wird in den meisten Fällen als zusätzliche Serviceleitung angeboten. Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung gibt es hier keine gesetzlichen Regelungen zu den Grundpflichten des Verwalters. Dieser sollte jedoch die aktuellen Mietgesetze kennen bzw. mit der einschlägigen Rechtsprechung vertraut sein.

Oftmals ist es schwierig die Leistungen der WEG-Verwaltung und der Sondereigentumsverwaltung genau zu trennen, da zum Beispiel der Abschluss von Wartungsverträgen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten in beide Bereiche fallen können.

Nachfolgend finden Sie ein Auszug aus unserem Leistungsangebot im Bereich der Mietverwaltung. Weiter Leistungen sind natürlich frei vereinbar.


Auszug unseres Leistungskataloges

  • Ausfertigungen und Kündigungen von Mietverträgen, einschließlich Abnahme und Übergabe der Mieteinheit
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Überwachung des Mieteingangs
  • Führung der Mietkautionen
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung sowie der übrigen umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BertKV) und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
  • gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
  • pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten nach vorheriger Prüfung
  • gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
  • Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dergleichen) nach Absprache mit dem Hauseigentümer
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für den Hausmeister) und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial)
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung einer Betriebskostenabrechnung für den Mieter
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Abschluß von Wartungsverträge